Was zahlt die Krankenkasse?

Kinder und Jugendliche erhalten einen Zuschuss

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten von ihrer Krankenkassen einen Zuschuss zu den Brillengläsern der Erstbrille. Für Folgebrillen benötigt das Kind ein ärztliches Attest über eine Veränderung der Glasstärke von mindestens 0,5 Dioptrien. Die Brillenfassung muss selbst getragen werden. Bitte bringen Sie bei jedem Besuch die Versichertenkarte Ihres Kindes mit.